Förderbedingungen der Fondation Johanna Dürmüller-Bol
Stand 2023
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Verbindlichkeit
1. Die Gesuchstellenden werden höflich gebeten, die hier publizierten Allgemeinen Förderbedingungen und Formvorschriften einzuhalten. Nichteinhalten kann zur Abweisung des Gesuchs führen. Für Gesuche im Bereich Musik & Kultur, Medizin & Pflege, sowie Wissenschaft & Forschung sind zusätzlich spezielle Bedingungen zu beachten.
Termine & Fristen
2. Die Sitzungstermine finden Sie auf http://www.fjdb.ch unter «Aktuell». Die aktuellen Termine werden jeweils zu Jahresbeginn auf der Webseite veröffentlicht. Der Stiftungsrat tagt grundsätzlich viermal pro Jahr, jeweils am Ende eines Quartals.
3. Die Eingabefrist läuft jeweils bis 30 Tage vor dem Sitzungstermin (bei der Geschäftsstelle per Post eingegangen).
Gesuchstellende
4. Unterstützt werden gemeinnützige Organisationen und Institute, keine Einzelpersonen. Zudem werden keine Stipendien vergeben und keine Dissertationen und Festschriften unterstützt.
5. Falls eine gesamtschweizerische Organisation im Kanton Bern eine Sektion unterhält, wird ausschliesslich diese Sektion und nicht die gesamtschweizerische Institution unterstützt.
6. Der Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die entsprechende Behörde oder der Steuerbefreiung ist durch die Gesuchsteller zu erbringen.
7. Die Fondation Johanna Dürmüller-Bol unterstützt nur Projekte, die den in dieser Webseite umschriebenen Förderrichtlinien entsprechen, insbesondere keine kommerziellen Projekte.
Projekte
8. Die Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen.
9. Unterstützt werden Projekte, bei denen unser Beitrag eine erkennbare Wirkung zeigt und entscheidend die Umsetzbarkeit des Vorhabens unterstützt. Wir behalten uns vor, Projekte mit einem für uns zu hohen Gesamtbudget (z.B. Bauprojekte) nicht zu fördern.
Vorgaben für Gesuche
10. Die Gesuche sind in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache per Post einzureichen. Falls möglich ist zusätzlich das vollständige Gesuch inklusive allfälligen Begleitschreiben und Beilagen als PDF per Mail sehr erwünscht. Voranfragen per E-Mail oder Telefon sind ebenfalls willkommen.
11. Voraussetzung für alle Projekte mit Aussicht auf finanzielle Unterstützung ist ein massgeblicher Bern-Bezug. Dieser ist gegeben, wenn der Destinatär seinen Sitz im Kanton Bern hat, wenn das Projekt im Kanton Bern stattfindet oder Bernerinnen und Berner gezielt davon profitieren.
12. Wir verzichten bewusst auf Formulare bzw. Formularzwang, damit Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die auch bei anderen Institutionen Förderanträge stellen, nicht für jeden Adressaten ein neues Formular ausfüllen müssen. Die Gesuche sind in möglichst einfacher Art einzureichen und mit einer Büro- oder Heftklammer zu versehen; auf Spiral- und sonstige Bindungen sowie aufwendige Mappen kann verzichtet werden.
13. Dem Gesuch ist ein den üblichen Anforderungen genügendes Budget und ein Finanzierungsplan des Projektes beizulegen. Hinweise auf andere öffentliche oder private Geldgeber sind erwünscht.
14. Es werden in der Regel keine Projekte unterstützt, deren Mittelbeschaffung durch professionelle Marketingagenturen und/oder auf Provisionsbasis erfolgt.
15. Es können nur vollständige, gut dokumentierte Gesuche behandelt werden.
Förderbeitrag
16. Für grosse Projekte (ab CHF 10'000.00 Förderbeitrag) ist die Verwendung unseres Standard-Schenkungsvertrags zwingend vorgeschrieben. Dieser wird jeweils durch uns dem Projekt angepasst.
17. Wir fördern nur konkrete Projekte, keine Förderer. Wir leisten keine A-fonds-Perdu-Beiträge oder Pauschalzahlungen an andere Stiftungen.
18. Die Fondation Johanna Dürmüller-Bol leistet keine Nach- oder Defizitfinanzierungen.
19. Kosten für Werbung, Catering und Geschenke werden nicht übernommen.
20. Im Falle einer Zusage steht es dem Destinatär frei, an welchem Tag im entsprechenden Beitragsjahr er die Rechnung stellen will (inklusive Einzahlungsschein im QR-Format per Post). Falls der Destinatär innert 12 Monaten nach Erhalt der Zusage keine Rechnung gestellt und kein begründetes Gesuch um spätere Auszahlung gestellt hat, verfällt der Betrag ohne weiteres der Stiftung.
Kein Anspruch auf Förderung
21. Es besteht kein rechtlicher oder sonstiger Anspruch auf Unterstützung durch die Fondation Johanna Dürmüller-Bol. Ebenso wenig lassen sich aus einer gewährten Unterstützung Ansprüche auf weitere Unterstützung ableiten.
22. Die Fondation behält sich vor, Projekte ohne Begründung abzulehnen, auch wenn sie alle Kriterien erfüllen.
Hinweis auf die Förderung
23. Die geförderten Projekte werden in der Regel unter Namensnennung der Fondation Johanna Dürmüller-Bol in Programmen und Werbeunterlagen publiziert. Beachten Sie deshalb bitte den Redaktionsschluss für Ihre Publikationen.
Berichterstattung
24. Die Fondation Johanna Dürmüller-Bol behält sich vor, bei jedem Projekt die zweckkonforme Mittelverwendung zu überprüfen.
25. Sollten sich nachträglich Änderungen in der Projektplanung, bei Projektpartnern oder der Finanzierung ergeben, sind diese möglichst umgehend mitzuteilen. Eine anderweitige Nutzung von Fördergeldern bedarf der vorgängigen Absprache mit der Fondation Johanna Dürmüller-Bol.
Abgelehnte Gesuche
26. Gesuche, auf welche nicht eingetreten werden konnte oder die abgelehnt wurden, werden nicht zurückgeschickt.
27. Auf abgelehnte Gesuche kann grundsätzlich nicht mehr eingetreten werden. Gleiches gilt für Wiedererwägungsgesuche.
SPEZIELLE BESTIMMUNGEN
MUSIK & KULTUR
28. Im Bereich Musik beschränken wir unsere Fördertätigkeit auf klassische Musik (E-Musik (ernste Musik) im Gegensatz zu U-Musik (Unterhaltungsmusik)); Elektronische Musik, Jazz, Blues, Schlager, Rock, Pop, etc. sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.
29. Das Gesuch für ein Projekt sollte zwecks Planungssicherheit vier bis sechs Monate vor der Premiere eingereicht werden.
30. Kompositionsaufträge werden nicht gefördert.
31. Es wird ein besonderer Fokus auf talentierte Nachwuchsmusizierende gelegt.
32. Innovative Projekt sind besonders willkommen.
33. Ein weiterer Fokus liegt auf Projekten und Festivals im Berner Umland.
34. Es werden keine Schweizweiten Konzerttourneen unterstützt. Mindestens 50% der Konzerte müssen im Kanton Bern stattfinden.
35. Es werden keine Produktionen von Bild- und Tonträgern unterstützt.
36. Im Bereich Kultur liegt der Fokus auf bildnerischer Kunst – es werden keine Projekte aus den Bereichen Film, Foto, Skulpturen, Tanz und Theater unterstützt.
37. Es werden keine Dauerausstellungen oder Baumassnahmen gefördert.
38. Im Bereich Literatur werden keine Festivals unterstützt.
Fördermodus Musik & Kultur
39. Pro Jahr kann eine Organisation nur ein Gesuch einreichen.
40. Eine mehrjährige Förderung über max. 3 Jahre ist möglich, wenn vor Beginn die Planung für den gesamten Zeitraum abgeschlossen ist. Es kann dann durch ein Gesuch VOR Beginn eine mehrjährige Partnerschaft per Schenkungsvertrag abgeschlossen werden. Anschliessend legt die Organisation ein quantitatives Reporting ab. Auf die mehrjährige Förderung mit Schenkungsvertrag folgt eine mindestens fünfjährige Förderpause.
41. Organisationen, die jährlich ein Gesuch für ein neues Projekt einreichen, werden während maximal 3 Jahren gefördert. Anschliessend wird ebenfalls eine mindestens fünfjährige Förderpause eingelegt.
MEDIZIN & PFLEGE
42. Bei medizinischen Projekten wird ein CV aller beteiligten Forscher, eine Publikationsliste der letzten fünf Jahre und ein Empfehlungsschreiben/Letter of Recommendation der Klinikdirektion oder Institutsleitung erwartet.
43. Es werden keine Personalkosten unterstützt.
44. Die Stiftung fördert nur Projekte, deren Gesuch rechtzeitig vor Beginn eingereicht worden sind.
Fördermodus Medizin & Pflege
45. Pro Jahr kann eine Organisation / eine Klinik des Inselspitals Bern nur ein Gesuch einreichen.
46. Wiederkehrende Projekte werden während maximal 3 Jahren gefördert. Anschliessend wird eine mindestens zwei- bis dreijährige Förderpause eingelegt.
WISSENSCHAFT & FORSCHUNG
47. Bei Projekten aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung wird ein CV aller beteiligten Forscher/Referenten, eine Publikationsliste der letzten fünf Jahre und ein Empfehlungsschreiben/Letter of Recommendation der Klinikdirektion oder Institutsleitung erwartet.
48. Es werden keine Personalkosten unterstützt.
49. Die Stiftung fördert nur Projekte, deren Gesuch rechtzeitig vor Beginn eingereicht worden sind.
Fördermodus Wissenschaft & Forschung
50. Pro Jahr kann eine Organisation / ein Institut der Universität Bern nur ein Gesuch einreichen.
51. Wiederkehrende Projekte werden während maximal 3 Jahren gefördert. Anschliessend wird eine mindestens zwei- bis dreijährige Förderpause eingelegt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
52. Diese ABG können jederzeit durch die Fondation Johanna Dürmüller-Bol geändert werden.
53. Es gilt der Stand der AGB zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung.
54. Es gilt das anwendbare schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern (Schweiz). Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.
Bei Fragen wenden Sie sich gern telefonisch oder per Mail bei uns. Gerne dürfen Sie uns Ihr Gesuch als Voranfrage per Mail (bitte an beide Mailkontakte) zukommen lassen.