
Gesuche
Allgemeine Geschäfts- und Förderbedingungen der Fondation Johanna Dürmüller-Bol
Ausgabe 2019
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Verbindlichkeit
1. Die Gesuchstellenden werden höflich gebeten, die hier publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formvorschriften einzuhalten. Nichteinhalten kann zur Abweisung des Gesuchs führen.
Termine & Fristen
2. Die Sitzungstermine finden Sie auf www.fjdb.ch unter «Aktuell». Die aktuellen Termine werden jeweils zu Jahresbeginn auf der Webseite veröffentlicht. Der Stiftungsrat tagt grundsätzlich viermal pro Jahr, jeweils am Ende eines Quartals.
3. Die Eingabefrist läuft jeweils bis 30 Tage vor dem Sitzungstermin (bei der Geschäftsstelle eingegangen).
Gesuchstellende
4. Unterstützt werden gemeinnützige Organisationen und Institute, keine Einzelpersonen. Zudem werden keine Stipendien vergeben und keine Dissertationen und Festschriften unterstützt.
5. Falls eine gesamtschweizerische Organisation im Kanton Bern eine Sektion unterhält, wird ausschliesslich diese Sektion und nicht die gesamtschweizerische Institution unterstützt.
6. Der Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die entsprechende Behörde oder der Steuerbefreiung ist durch die Gesuchsteller zu erbringen.
7. Die Fondation Johanna Dürmüller-Bol unterstützt nur Projekte, die den in dieser Webseite umschriebenen Förderrichtlinien entsprechen, insbesondere keine kommerziellen Projekte.
Projekte
8. Die Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen.
9. Unterstützt werden Projekte, bei denen unser Beitrag eine erkennbare Wirkung zeigt und entscheidend die Umsetzbarkeit des Vorhabens unterstützt. Wir behalten uns vor, Projekte mit einem für uns zu hohen Gesamtbudget (z.B. Bauprojekte) nicht zu fördern.
Fördermodus
10. Pro Jahr kann eine Organisation nur ein Gesuch einreichen.
11. Wiederkehrende Projekte werden während maximal 3 Jahren gefördert. Anschliessend wird eine mindestens dreijährige Förderpause eingelegt.
Vorgaben für Gesuche
12. Die Gesuche sind in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache per Post einzureichen. Falls möglich ist zusätzlich das vollständige Gesuch inklusive allfälligen Begleitschreiben und Beilagen als PDF per Mail sehr erwünscht. Voranfragen per E-Mail oder Telefon sind ebenfalls willkommen.
13. Voraussetzung für alle Projekte mit Aussicht auf finanzielle Unterstützung ist ein massgeblicher Bern-Bezug. Dieser ist gegeben, wenn der Destinatär seinen Sitz im Kanton Bern hat, wenn das Projekt im Kanton Bern stattfindet oder Bernerinnen und Berner gezielt davon profitieren.
14. Wir verzichten bewusst auf Formulare bzw. Formularzwang, damit Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die auch bei anderen Institutionen Förderanträge stellen, nicht für jeden Adressaten ein neues Formular ausfüllen müssen.
Die Gesuche sind in möglichst einfacher Art einzureichen und mit einer Büro- oder Heftklammer zu versehen; auf Spiral- und sonstige Bindungen sowie aufwendige Mappen kann verzichtet werden.
15. Dem Gesuch ist ein den üblichen Anforderungen genügendes Budget und ein Finanzierungsplan des Projektes beizulegen. Hinweise auf andere öffentliche oder private Geldgeber sowie Empfehlungsschreiben oder Referenzen sind erwünscht.
16. Es werden in der Regel keine Projekte unterstützt, deren Mittelbeschaffung durch professionelle Marketingagenturen und/oder auf Provisionsbasis erfolgt.
17. Es können nur vollständige, gut dokumentierte Gesuche behandelt werden.
Förderbeitrag
18. Für grosse Projekte (über CHF 10'000.- Förderbeitrag) ist die Verwendung unseres Standard-Schenkungsvertrags zwingend vorgeschrieben. Dieser wird jeweils durch uns dem Projekt angepasst.
19. Wir fördern nur konkrete Projekte, keine Förderer. Wir leisten keine A-fonds-Perdu-Beiträge oder Pauschalzahlungen an andere Stiftungen.
20. Die Fondation Johanna Dürmüller-Bol leistet keine Nach- oder Defizitfinanzierungen. Sie fördert nur Projekte, deren Gesuch rechtzeitig vor Beginn eingereicht worden sind.
Kein Anspruch auf Förderung
21. Es besteht kein rechtlicher oder sonstiger Anspruch auf Unterstützung durch die Fondation Johanna Dürmüller-Bol. Ebenso wenig lassen sich aus einer gewährten Unterstützung Ansprüche auf weitere Unterstützung ableiten.
22. Die Fondation behält sich vor, Projekte ohne Begründung abzulehnen, auch wenn sie alle Kriterien erfüllen.
Hinweis auf die Förderung
23. Die geförderten Projekte werden in der Regel unter Namensnennung der Fondation Johanna Dürmüller-Bol in Programmen und Werbeunterlagen publiziert. Beachten Sie deshalb bitte den Redaktionsschluss für Ihre Publikationen.
Berichterstattung
24. Die Fondation Johanna Dürmüller-Bol behält sich vor, bei jedem Projekt die zweckkonforme Mittelverwendung zu überprüfen.
25. Sollten sich nachträglich Änderungen in der Projektplanung, bei Projektpartnern oder der Finanzierung ergeben, sind diese möglichst umgehend mitzuteilen. Eine anderweitige Nutzung von Fördergeldern bedarf der vorgängigen Absprache mit der Fondation Johanna Dürmüller-Bol.
Abgelehnte Gesuche
26. Gesuche, auf welche nicht eingetreten werden konnte oder die abgelehnt wurden, werden nicht zurückgeschickt.
27. Auf abgelehnte Gesuche kann grundsätzlich nicht mehr eingetreten werden. Gleiches gilt für Wiedererwägungsgesuche.
SPEZEILLE BESTIMMUNGEN
KULTUR & MUSIK
28. Im Bereich Musik beschränken wir unsere Fördertätigkeit auf klassische Musik (unter Ausblendung des zeitgenössischen Schaffens). Unter klassischer Musik verstehen wir Kompositionen, welche vor 1950 entstanden sind.
29. Im Bereich Kultur werden keine Projekte aus den Bereichen Film, Foto, Skulpturen, Tanz und Theater unterstützt.
30. Es werden keine Produktionen von Bild- und Tonträgern unterstützt.
31. Im Bereich Literatur werden keine Festivals unterstützt.
32. Zudem werden keine Kosten für Werbung, Catering und Geschenke übernommen.
MEDIZIN & PFLEGE
33. Bei medizinischen Projekten wird ein CV aller beteiligten Forscher, eine Publikationsliste der letzten fünf Jahre und ein Empfehlungsschreiben/Letter of Recommendation der Klinikdirektion oder Institutsleitung erwartet.
34. Es werden keine Personalkosten unterstützt. Zudem werden keine Kosten für Werbung, Catering und Geschenke übernommen.
WISSENSCHAFT & FORSCHUNG
35. Bei Projekten aus dem Bereich Wissenschaft & Forschung wird ein CV aller beteiligten Forscher/Referenten, eine Publikationsliste der letzten fünf Jahre und ein Empfehlungsschreiben/Letter of Recommendation der Klinikdirektion oder Institutsleitung erwartet.
36. Es werden keine Personalkosten unterstützt. Zudem werden keine Kosten für Werbung, Catering und Geschenke übernommen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
37. Diese ABG können jederzeit durch die Fondation Johanna Dürmüller-Bol geändert werden.
38. Es gilt der Stand der AGB zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung.
39. Es gilt das anwendbare schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern (Schweiz). Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.