Wenn Statuten – ähnlich einer Verfassung – allgemein «solide» sein und deshalb nicht oft revidiert werden sollen, trifft das für Statuten einer Stiftung im Besonderen zu, hat doch die Stiftung keine Legislative (Mitglieder oder Aktionäre), von welchen eine Revision in der Regel ausgeht. Die Stiftungsstatuten der Fondation Johanna Dürmüller-Bol wurden seit der Gründung erst einmal revidiert; dies im Jahr 2005 im Nachgang zum Tode der Stifterin und Gründungspräsidentin.
Die Zeit und mit ihr die Umstände und das regulatorische und finanzielle Umfeld wandeln sich jedoch, so dass nach 15 Jahren eine sanfte Renovation unserer Statuten sinnvoll und angebracht war.
Der Entwurf der neuen Statuten wurde vom Stiftungsrat an seiner 86. Sitzung vom 6. Dezember 2023 einstimmig verabschiedet. Am 9. Juli 2024 reichte die Geschäftsstelle die revidierten Statuten bei der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht zur Veranlassung der Genehmigung durch die zuständige Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern ein. Die Behörde übermittelte der Geschäftsstelle schliesslich die Genehmigungsverfügung vom 4. Februar 2025 per Einschreiben über die Stiftungsaufsicht. Nachdem die Mutation am 26. März 2025 in das Handelsregister des Kantons Bern eingetragen worden war, haben wir jetzt die neuen Statuten auf unserer Website unter Rechtliches veröffentlicht.